Pflegetagegeld der AXA

Der Pflegetagegeldtarif Flex-U der AXA zählt auf dem Markt zu den flexibelsten Tarife. Bei dem Pflegetagegeld Tarif der AXA können die Tagessätze für jede Pflegestufe individuell eingestellt werden. Sie bekommen dann genau das, was Sie für die einzelnen Pflegestufe abschließen. Somit kann man auch die Pflegeleistung für Pflegestufe I anheben ohne das Pflegestufe III angehoben werden muss.

Leistungen

Leistungen bei häuslicher / teilstationärer Pflege :

  • Pflegestufe I     100% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe II    100% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe III   100% des vereinbarten Tagessatzes

Leistungen bei vollstationärer Pflege :

  • Pflegestufe I    100% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe II   100% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe III  100% des vereinbarten Tagessatzes

Pflegestufe 0 (Demenzleistung) :
Bei einem erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf bekommt die versicherte Person 20 % des vereinbarten Pflegetagegeldes aus Pflegestufe I. Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person das 20. Lebensjahr vollendet hat.

Anpassungsmöglichkeiten der Leistungen :
Alle 3 Jahre können die Leistungen der AXA um 10 % erhöht werden. Hierzu wird keine erneute Gesundheitsprüfung mehr durchgeführt. Wenn die versicherte Person erstmalig in eine Pflegestufe eingestuft wird entfällt diese Leistungsanpassung.

Wartezeit :
Im Pflegetagegeldtarif Flex U gibt es keine Wartezeit.

Karenzzeit :
Bei der Pflegetagegeldversicherung der AXA gibt es keine Karenzzeit

Beitragsbefreiung im Leistungsfall :
Ab Pflegestufe I bietet die AXA eine Beitragsbefreiung an. Wenn man also erstmalig in die Pflegestufe I eingestuft wird wird man von der Beitragspflicht befreit.

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes :
Der Versicherungsschutz der AXA Pflegetagegeldversicherung erstreckt sich über die Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie der Schweiz.