Finanzierung einer Pflegeversicherung

Wer eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung abgeschlossen hat, der muss einen Teil der Gebühren aus der eigenen Tasche zahlen. Einen weiteren Teil übernimmt der Arbeitgeber. Der Beitragssatz ist, ähnlich wie bei der Krankenversicherung, vom Gesetz festgelegt. Er unterscheidet sich aber im Hinblick auf die persönlichen Lebenssituationen. Beiträge für Studenten sind in der Regel günstiger. Innerhalb einer Familienversicherung werden keine gesonderten Beiträge von den Angehörigen erhoben.

Höhe des Beitrages

Aktuell liegt der Prozentsatz, der für eine Pflegeversicherung gezahlt werden muss, bei 2,05 Prozent. Dieser Satz wird auf den Arbeitnehmer und auf den Arbeitgeber verteilt, dass jeder einen Satz von 1,025 Prozent in die Versicherung einzahlt. Eine Ausnahme gibt es im Bundesland Sachsen. Hier muss der Arbeitnehmer 1,525 Prozent Beiträge leisten, während der Arbeitgeber die übrigen 0,525 Prozent übernimmt. Für Personen, die nach dem Jahr 1939 geboren wurden, ein Mindestalter von 23 Jahren haben und zudem kinderlos sind gilt ein Zuschlag von 0,25 Prozent. Wenn die Versicherung für eine Familie abgeschlossen wurde, müssen die einzelnen Familienmitglieder keine weiteren Beiträge zahlen. Rentner und freiwillig Versicherte, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, müssen den gesamten Prozentsatz von 2,05 Prozent selbst tragen. Studenten müssen ab dem 25. Lebensjahr selbst für die Beiträge aufkommen. Wichtig ist, dass sie das 14. Fachsemester noch nicht abgeschlossen haben. Der Studententarif gilt maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Sonderfällen können die Grenzen zugunsten des Studenten überschritten werden. Diese Beitragsstruktur ist für die gesetzliche Versicherung gültig.

Beiträge in der Pflegeversicherung

Private Versicherung

Wer sich für eine private Pflegeversicherung entscheidet, der hat Anspruch auf Pflegeleistungen, die vom jeweiligen Alter des Versicherten abhängen. Dieser Versicherungstyp arbeitet auf der Basis von Alterungsrückstellungen. Diese sollen eine Vorsorge bieten, wenn der Versicherte im Alter mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen muss. In der privaten Pflegeversicherung gibt es keine Sachleistungen. Hier greift das Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherte muss die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen selbst bezahlen und kann die Kosten dafür anschließend bei der Pflegeversicherung zurückerstatten. Da die Pflegepflichtversicherung für privat und gesetzlich Versicherte nur einen Teil der Kosten abdeckt, können die Hilfsbedürftigen eine private Zusatzversicherung abschließen. Eine Lebensversicherung erbringt eine Pflegerente. Die Beitragshöhe richtet sich nach der bisherigen Einzahlung durch den Versicherten. Mit einer Pflegekostenversicherung haben die Betroffenen die Möglichkeit, ausstehende Kosten für die Pflege zu finanzieren. Auch hier berechnet sich die Auszahlungshöhe nach der vorherigen Einzahlung.

Informationen zur Einkommenssteuer

Wenn die Hilfsbedürftigen Leistungen von einer Pflegeversicherung erhalten, dann können sie einen Antrag auf Minderung der Einkommenssteuer stellen. Die Beiträge zur Einkommenssteuer verringern sich um maximal 20 Prozent und nicht mehr als 1200 Euro im Jahr. Die Leistungen der Versicherungen müssen hierbei mit angerechnet werden. Das hat zur Folge, dass nur solche Maßnahmen und Aufwendungen die Einkommenssteuer vermindern, die nicht von der Pflegeversicherung finanziert werden. Die Leistungen, die der Versicherte erhält, zählen laut dem Gesetz aber nicht zum Einkommen. Sie werden als Sonderausgaben geführt. Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Behindertenpauschalbetrag. Die Höhe des Betrages berechnet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Dieser Betrag wird unabhängig von den Leistungen der Versicherung gewährleistet. Er wirkt sich steuermindernd auf das Einkommen aus.