Pflegetagegeld der Württembergischen

Die Württembergische hat einen starren Pflegetagegeldtarif. Im Tarif PTU1 kann man nur das Tagegeld für Pflegestufe III festlegen. Die anderen Pflegestufen werden von dieser abgerechnet. Eine Beitragsbefreiung und Demenzleistungen sind nicht im Pflegetagegeldtarif der Württembergischen enthalten.

Leistungen

Leistungen bei häuslicher / teilstationärer Pflege:

  • Pflegestufe I          30 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
  • Pflegestufe II        60 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
  • Pflegestufe III     100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes

Leistungen bei vollstationärer Pflege :

  • Pflegestufe I         30 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
  • Pflegestufe II        60 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
  • Pflegestufe III     100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes

Pflegestufe 0 (Demenzleistungen) :
Die Absicherung für den erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf ist nicht mit versichert.

Anpassungsmöglichkeiten der Leistungen :
Eine Leistungsanpassung ist möglich. Alle 5 Jahre gleicht die Württembergische, im Tarif PTU1 die Leistungen entsprechend der steigenden Pflege- bzw. Lebenshaltungskosten an. Die gilt aber nur für Versicherungsnehmer die das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Wartezeit :
Eine Wartezeit ist im Tarif PTU1 nicht vorgesehen.

Karenzzeit :
Eine Karenzzeit ist im Tarif PTU1 nicht vorgesehen.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall :
Der Versicherungsnehmer wird im Leistungsfall nicht vom Beitrag frei gestellt.

Geltungsbereich :
Der Versicherungsschutz im Tarif PTU1 ist nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig.