Pflegetagegeld der Deutschen Krankenversicherung

Auch die Deutsche Krankenversicherung hat im Zuge der neuen Rechtsreform eine Umstellung durchgeführt. Ab dem Jahr 2013 mussten die Gesellschaften Ihre Produkte auf Unisex umstellen. Im Zuge dieser Umstellung hat die DKV das alte Pflegetagegeld PET abgeschafft  und den neuen Tarif KPET auf den Markt gebracht. Der Pflegetagegeld Tarif KPET ist von den Leistungen gleich mit seinem Vorgängertarif. Die Beiträge wurden jedoch auf Unisex umgestellt. Der Tarif KPET der DKV zählt zu den starren Tarifen. Das heißt, dass man nur den Tagessatz für Pflegestufe III festlegen kann. Bei der ambulanten und teilstationären Pflege werden Pflegestufe I und II prozentual abgerechnet. Bei der vollstationären Pflege bekommt man in allen Pflegestufe die vollen Leistungen.

Leistungen

Leistungen bei häuslicher und teilstationärer Pflege:

  • Pflegestufe I       25 %     des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe II      50 %     des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe III     75 %     des vereinbarten Tagessatzes

Leistungen bei stationärer Pflege :

  • Pflegestufe I        100 %    des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe II       100 %   des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe III      100 %   des vereinbarten Tagessatzes

Die vollen 100 % der Leistung werden nur dann erbracht, wenn die vollstationäre Pflege auch erforderlich ist. Wenn eine vollstationäre Pflege vorliegt, diese aber nicht erforderlich ist, bekommt man die selben Leistungen wie bei der teilstationären Pflege.

Pflegestufe 0 (Demenzleistung) :
Demenzleistungen gibt es bei der Pflegetagegeldversicherung KPET der Deutschen Krankenversicherung nicht.

Anpassungsmöglichkeiten der Leistungen :
Eine Anpassung der Leistungen sind möglich. Die Deutsche Krankenversicherung überprüft regelmäßig die Zahlen der steigenden Lebenshaltungs- bzw. Pflegekosten. Wenn diese mehr als 10 % zur letzten Leistungsanpassung variieren werden die Pflegeleistungen angepasst.

Wartezeit :
Auf eine Wartezeit wird verzichtet.

Karenzzeit :
Auf eine Karenzzeit wird verzichtet.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall :
Eine Befreiung der Beitragspflicht im Leistungsfall ist nicht enthalten.

Geltungsbereich :
Der Geltungsbereich der privaten Pflegeversicherung KPET der DKV erstreckt sich auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.